Nationalhymne

Die Nationalhymne mag vielleicht auf den ersten Blick nicht hierher gehören. Da sie aber im 19. Jahrhundert auf der Insel entstanden ist, habe ich auch hierzu alle Informationen, die ich diesbezüglich ausfindig machen konnte, aufgeschrieben.

Das Lied der Deutschen

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874) verbrachte den Sommer des Jahres 1841 auf Helgoland um dort in Gemeinschaft trinkfester Gesinnungsgenossen Seeluft zu schnuppern. In dieser Zeit bestand das deutschsprachige Gebiet seit 1815 aus insgesamt 39 Einzelstaaten: 1 Kaiserreich, 5 Königreiche, 1 Kurfürstentum, 7 Großherzogtümer, 10 Herzogtümer, 11 Fürstentümer und vier rechtsfreie Städte. Es gab kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, keine Wirtschafts- und Zolleinheit und kein einheitliches Handelswesen. Kritisch Intellektuelle forderten öffentlich die Gründung eines deutschen Nationalstaates. Beseelt von der Sehnsucht nach einem einig Vaterland, dichtete der Literatur- und Sprachprofessor Fallersleben, Anhänger der Freisinnigen (eine Vorgängerbewegung des Liberalismus in Deutschland), am 26. August 1841 auf Helgoland das Lied der Deutschen.

Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammen hält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.

Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang.

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.
Blüh' im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!

Die erste Strophe ist keineswegs so zu verstehen, wie sie später missbräuchlich verwendet und heute noch aufgefasst wird. Es ist der Wunsch danach, alles Trennende zu überwinden, aus dem Deutschen Bund ein ungeteiltes, demokratisches Vaterland zu machen, was durch die dritte Strophe deutlich zum Ausdruck kommt. Geschrieben in einer Zeit, als Patriotismus zwar noch nicht den eklig braunen Beigeschmack der heutigen Zeit hatte, aber offensichtlich dennoch nicht gerne gesehen war, da Fallersleben im Jahre 1842 aufgrund seiner äußerungen in den "Unpolitischen Liedern" seiner Professur an der Fridrich-Wilhelms-Universität im schlesischen Breslau enthoben wurde.

Als Melodie für das Lied der Deutschen wählte Fallersleben die von Joseph Haydn (1732 - 1809) komponierte Hymne "Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!", die 1796 komponiert und am 12. Februar 1797 anlässlich des Geburtstags des österreichischen Regenten Franz II. erstmals als Kaiserhymne aufgeführt wurde. Den 2. Satz (Variationssatz) des Streichquartetts Op. 76 Nr. 3 hat Haydn weiterverarbeitet und er wurde als Kaiserquartett bekannt.

Der Hamburger Verleger Julius Campe erwarb das Lied der Deutschen von Fallersleben für 4 Luisidor und veröffentlichte es am 4. September 1841. Einen Monat später, am 5. Oktober 1841, wurde es erstmals anlässlich eines Fackelzuges in Hamburg öffentlich gespielt und im Jahre 1848 in der Frankfurter Pauluskirche anlässlich der Freiheitlichen Revolution gesungen. Bei der bismarckschen Reichsgründung 1871 hatte das Lied zwar bereits volkstümliche Breite erreicht, wurde allerdings nicht zur Nationalhymne erkoren. Offiziell wurde es 1890 anlässlich des Abschluss des Sansibar-Vertrages gesungen. Erst am 11. August 1922 erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied der Deutschen zur Nationalhymne der Weimarer Republik. 1933, wenige Wochen nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler, wurden die 2. und 3. Strophe verboten. Stattdessen wurde im Anschluss an die 1. Strophe das Horst-Wessel-Lied "Hoch die Fahne!", ein nationalsozialistisches Kampflied, gesungen. Das Lied der Deutschen verkommt zum Symbol nationalistischer Anmaßung. Sein Gesang wird 1945 durch die Alliierten unter Strafe gestellt. Erst 1948 wird es - trotz immer noch bestehenden Verbots - auf einer Kundgebung der Deutschen Reichspartei in Wolfsburg gespielt und gesungen.

Nach Gründung der BRD (23. Mai 1949) beantragten mehrere Parteien, das Lied der Deutschen wieder zur Nationalhymne zu erklären. Theodor Heuss wollte jedoch den demokratischen Neuanfang durch eine neue Hymne verdeutlichen. Im August 1950 wurde ersatzweise "Ich hab mich ergeben" gespielt. Gleichzeitig wurden Dichter Alexander Schröder und Komponist Carl Orff beauftragt eine neue Hymne zu schreiben. Orff lehnte dies jedoch ab und Herman Reutter sprang für ihn ein. Silvester 1950/51 wurde die neue Nationalhymne "Land des Glaubens, Deutsches Land" uraufgeführt und vom Volk abgelehnt. In einer im Herbst 1951 durchgeführten Umfrage stimmten 3 von 4 Westdeutschen für das Lied der Deutschen als Nationalhymne. Allerdings galt das Verbot der Alliierten nach wie vor, was Bundeskanzler Konrad Adenauer bereits im April zu spüren bekam, als er im Parlament das Lied anstimmte und damit - obwohl ein Großteil der Abgeordneten mitsang - einen politischen Eklat auslöste. Anlässlich einer Feier zu seinem 75. Geburtstag auf der Freitreppe des Bonner Rathauses überredete Adenauer die Umstehenden, die 3. Strophe mit ihm zu intonieren. Im Oktober 1951 beschloss der Karlsruher CDU-Parteitag ein Gesuch an Theodor Heuss zu stellen, dass zumindest die 3. Strophe an deutsche Traditionen anschließen dürfen soll. In einem Bulletin der Bundesregierung mahnte Adenauer an, wie sehr dieses Lied in den Herzen der Deutschen verwurzelt sei. Heuss musste zugeben, dass er ebenso wie die Besatzer das Beharrungsbedürfnis der Deutschen unterschätzt hatte. In einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss und Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer wurde das Lied der Deutschen am 8. Mai 1952 als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Bei offiziellen Anlässen wurde jedoch lediglich die 3. Strophe gesungen.

In den folgenden 38 Jahren stritten Juristen darüber, ob nun das ganze Lied oder nur die 3. Strophe in den Rang der Nationalhymne erhoben wurde. Im März 1990 urteilten die Bundesverfassungsrichter, dass lediglich die 3. Strophe als Staatssymbol strafrechtlich geschützt ist. Da es in der Bundesrepublik Deutschland kein Gesetz über die Nationalhymne gibt (im Gegensatz zur Flagge beispielsweise, die im Artikel 22 Grundgesetz verankert ist), einigten sich im November 1991 dann wieder Bundespräsident und Bundeskanzler - diesmal Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl - in einem Briefwechsel die 3. Strophe des Liedes der Deutschen zur Nationalhymne der wieder vereinigten Bundesrepublik Deutschland zu deklarieren.

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dark*

Immer gerne auf Tour, am liebsten im Norden

15. April 2001